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Wir sind Ihr kompetenter Partner für neutrale KFZ-Gutachten.
Sichern Sie ihre berechtigen Ansprüche.

Was tun am Unfallort?

Was tun am Unfallort?

1.TIPP

Notieren Sie sich in jedem Fall Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung der beteiligten Fahrzeuge.

Was tun am Unfallort?

2.TIPP

Notieren Sie den Unfallhergang. Fotografieren Sie den Unfallort. Fertigen Sie, wenn möglich eine Skizze vom Unfallort an, diese soll die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen.

Was tun am Unfallort?

3.TIPP

Benutzen Sie am Besten einen europoäischen Unfallbericht. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder bei jeder Versicherung oder im Internet. Es sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.

Was tun am Unfallort?

4.TIPP

Verständigen Sie die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen, bei Personenschäden und Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang.

Wussten Sie das schon?

Die Rechte des Geschädigten im Haftpflichtfall:
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte…

das Recht

einen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden, zu beauftragen

das Recht

einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzuschalten

das Recht

auf Reparaturkosten Erstattung, entweder nach der Gutachtensumme oder nach der Werkstattrechnung zu verlangen

das Recht

auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt des Gutachters, des Rechtsanwalts, der Autovermietung

das Recht

auf eine Nutzungsentschädigung, falls kein Ersatzauto angemietet wird, für den Zeitraum der Reparatur sowie bei einem Totalschaden für den Kauf eines Ersatz-Autos

das Recht

auf den vom Sachverständigen festgestellten Wertverlust (Wertminderung)