Wir sind Ihr kompetenter Partner für neutrale KFZ-Gutachten.
Sichern Sie ihre berechtigen Ansprüche.
Notieren Sie sich in jedem Fall Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung der beteiligten Fahrzeuge.
Notieren Sie den Unfallhergang. Fotografieren Sie den Unfallort. Fertigen Sie, wenn möglich eine Skizze vom Unfallort an, diese soll die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen.
Benutzen Sie am Besten einen europoäischen Unfallbericht. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder bei jeder Versicherung oder im Internet. Es sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Verständigen Sie die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen, bei Personenschäden und Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang.
Die Rechte des Geschädigten im Haftpflichtfall:
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte…
einen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden, zu beauftragen
einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzuschalten
auf Reparaturkosten Erstattung, entweder nach der Gutachtensumme oder nach der Werkstattrechnung zu verlangen
auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt des Gutachters, des Rechtsanwalts, der Autovermietung
auf eine Nutzungsentschädigung, falls kein Ersatzauto angemietet wird, für den Zeitraum der Reparatur sowie bei einem Totalschaden für den Kauf eines Ersatz-Autos
auf den vom Sachverständigen festgestellten Wertverlust (Wertminderung)