Wir sind Ihr kompetenter Partner für neutrale KFZ-Gutachten. Sichern Sie ihre berechtigen Ansprüche.
Was tun am Unfallort?
1.TIPP
Notieren Sie sich in jedem Fall Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung der beteiligten Fahrzeuge.
2.TIPP
Notieren Sie den Unfallhergang. Fotografieren Sie den Unfallort. Fertigen Sie, wenn möglich eine Skizze vom Unfallort an, diese soll die Position der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes darstellen.
3.TIPP
Benutzen Sie am Besten einen europoäischen Unfallbericht. Dieses Formular erhalten Sie bei uns oder bei jeder Versicherung oder im Internet. Es sollte immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
4.TIPP
Verständigen Sie die Polizei bei schweren Verkehrsunfällen, bei Personenschäden und Uneinigkeit der Beteiligten über den Unfallhergang.
Wussten Sie das schon?
Die Rechte des Geschädigten im Haftpflichtfall: Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte…
das Recht
einen Kfz-Sachverständigen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden, zu
beauftragen
das Recht
einen Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung
auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung
einzuschalten
das Recht
auf Reparaturkosten Erstattung, entweder nach der Gutachtensumme oder nach der Werkstattrechnung zu verlangen
das Recht
auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt
des Gutachters, des Rechtsanwalts, der Autovermietung
das Recht
auf eine Nutzungsentschädigung, falls kein Ersatzauto angemietet wird, für den Zeitraum der Reparatur sowie bei einem Totalschaden für den Kauf eines Ersatz-Autos
das Recht
auf den vom Sachverständigen festgestellten Wertverlust (Wertminderung)