Unfallgutachten – Reparaturbestätigung – Restwertermittlung – Wertgutachten
Ein Schadengutachten dient der genauen Ermittlung des Schadensumfangs und der Schadenshöhe sowie zur Beweissicherung. Zunächst wird geklärt, ob es sich um einen Haftpflichtschaden handelt – also einen Schaden, der durch einen Dritten verursacht wurde – oder um einen Kaskoschaden, bei dem Sie selbst den Unfall verschuldet haben.
Bei geringfügigen Schäden (sogenannten Bagatellschäden bis ca. 1.000 € netto) kann entweder ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten erstellt werden. Letzteres ist in der Regel die bessere Wahl, da es von Versicherungen anerkannt wird und eine präzisere Einschätzung des Schadens liefert. Falls notwendig, kann es zudem in ein umfassendes Schadengutachten umgewandelt werden.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, übernimmt die gegnerische Versicherung sämtliche Gutachterkosten. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.* Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und sind nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren. Versicherungsnahe Sachverständige handeln oft im Sinne des Versicherers, weshalb eine unabhängige Bewertung empfehlenswert ist.
Zusätzlich steht Ihnen ein Anwalt zu, der sich um Ihre rechtlichen Ansprüche kümmert – auch dessen Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hierbei empfiehlt es sich, einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt hinzuzuziehen.
*Sofern keine Mitschuld vorliegt oder der Unfall nicht absichtlich herbeigeführt wurde.
Die Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis für eine durchgeführte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Sie wird vor allem bei einer fiktiven Schadensabwicklung benötigt, also wenn die Reparatur nicht über eine Werkstattrechnung, sondern über eine Auszahlung der Versicherung abgerechnet wird.
Eine fachgerechte Reparatur berechtigt Sie unter anderem zur Erstattung der Nutzungsausfallentschädigung sowie der Mehrwertsteuer, die bei einer fiktiven Abrechnung entfällt. Zudem kann die Reparaturbestätigung im Falle eines erneuten Schadens an derselben Stelle als Nachweis dienen, um eine problemlose Regulierung sicherzustellen.
Ein solcher Nachweis ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wurde und keine Werkstattrechnung vorliegt.
Die Restwertermittlung ermittelt den verbliebenen Wert eines Unfallfahrzeugs, das nicht repariert wurde. Diese Bewertung hilft Ihnen zu entscheiden, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein Verkauf des beschädigten Fahrzeugs die bessere Alternative darstellt.
Bei der Berechnung des Restwerts spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
Ein Wertgutachten ist eine detaillierte Bewertung Ihres Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Dabei werden sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt, die den Marktwert des Fahrzeugs bestimmen. Basierend auf diesen Analysen erstellen wir ein professionelles Kfz-Wertgutachten für Ihr hochwertiges Fahrzeug.
Wir bieten Wertgutachten für folgende Fahrzeugtypen an:
Unser Gutachten liefert eine verlässliche Einschätzung des aktuellen Marktwerts, was besonders bei Kauf, Verkauf oder Versicherungseinstufung von großem Nutzen ist.