Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um Unfälle

Warum benötige ich einen KFZ- Sachverständigen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind und Ihr Kraftfahrzeug wurde hierbei beschädigt, sollten Sie auf jeden Fall einen freien, unabhängingen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist neutral und nicht an Weisungen von Versicherungen gebunden. Beachten Sie, dass Sie der gegnerischen Versicherung die Schadenhöhe detalliert nachweisen müssen. Ein Angebot der Versicherung einen „eigenen“ Kfz-Gutachter zu schicken, dürfen Sie ablehnen.

Reicht bei der Versicherung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenanschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Es fehlen wichtige Angaben z.B. zur Wertminderung, zur Reparaturdauer, zur Mietwageneinstufung, zur Nutzungsentschädigung. Erst ein Kfz-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt (ein Beispiel) bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wer trägt die Kosten für einen KFZ-Sachverständigen?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schadenverursacher / Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz.-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Im Haftpflichtfall haben Sie freie Wahl das KFZ-Gutachters!

Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei das Unfallereignis nicht eingetreten. Ganz gleich, ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt, in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen oder ob Sie sich den Gegenwert einer Reparatur auszahlen lassen wollen. Gern arbeitet Ihr Kfz-Sachverständiger auch mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen, um Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung gemeinsam zu formulieren.

Wie soll ich mich nach einem Unfall verhalten?

Die Unfallstelle durch Warnblinkanlage und Warndreieck sichern

  • Wenn nötig Erste Hilfe leisten und einen Notarzt informieren!
  • Polizei informieren und die Unfallstelle nicht verlassen
  • Wenn möglich, Beweisfotos und Unfallskizze anfertigen
  • Name, Anschrift, Telefonnummer des Unfallgegners notieren
  • Kennzeichen, Unfallort, Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugennamen notieren
  • Einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen, wenn man unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt war
  • Der Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben, sowie alle Unterlagen bereit halten