Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenanschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Es fehlen wichtige Angaben z.B. zur Wertminderung, zur Reparaturdauer, zur Mietwageneinstufung, zur Nutzungsentschädigung. Erst ein Kfz-Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt (ein Beispiel) bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.